DO-SLOT  Offene Rennserie 2004

Rennfahrzeuge nach Gruppe C, 1:24

 

1.          FAHRZEUGTYPEN
Zugelassen sind modellgerechte Fahrzeuge im Maßstab 1:24 aus der Gruppe C ( FISA Reglement 1982/IMSA 1983), ferner Fahrzeuge in denen Gruppe C Motoren eingesetzt wurden (Porsche 936).

2.          KAROSSERIEN
Karosserien müssen aus Hartplastik und Resine bestehen. Vorbild-gerechte Fahrzeugumbauten (z.B. Porsche 963 Kurzheck) sind erlaubt und im Zweifel fotografisch zu belegen.
Die Karosserie muss in der Draufsicht alle Fahrwerksteile (inkl. Leitkiel; Räder) abdecken, darf nicht breiter als 85mm sein und darf nicht weniger als 50g wiegen.
Das Fahrzeug sollte in Lackierung und Decals einem Original-Fahrzeug entsprechen oder optisch „ansprechend“ sein. Das Fahrerinlet mit separatem Fahrerkopf muss den einsehbaren Bereich abdecken und mindestens 3- farbig ausgestaltet sein.

3.          FAHRWERKE
Zugelassen sind alle originalen Großserien-Chassis. (wie z.B. Momo, Schöler, Plafit, SSH). Mindestgewicht 135g.

4.          RÄDER  und  REIFEN
Alle 4 Räder müssen Bodenkontakt haben. Als Felgen sind rund herum Aluminium Töpfchenfelgen mit dreidimensionalen Inlets zu verwenden. An der Vorderachse dürfen Bausatzreifen und alle anderen Gummireifen mit mindestens 5mm Aufstandsfläche verwendet werden. An der Hinterachse dürfen ausschließlich GP-Reifen, Vollgummi 25 Shore,  verwendet werden, die eine Laufflächenbreite von max. 16 mm haben dürfen. Der Raddurchmesser muß vorne 25mm und hinten 26mm mindestens betragen. Für schon bestehende Fahrzeuge aus dem Jahr 2003 sind Ausnahmen möglich.
Die Mindestbodenfreiheit des Fahrzeugs darf zu keinem Zeitpunkt 1,0mm unterschreiten.

5.          MOTOREN
Zulässig ist nur der schwarze Carrera – Nachbau –  Motor. Dieser darf nicht geöffnet werden. werden. Die Rennleitung behält sich vor, Motoren die erheblich von der Serie nach oben abweichen – auch Glücksgriffe – von den Rennen auszuschließen.

6.          REGLER
Die Regler, in der Regel mechanisch, sind freigestellt, elektronische Regler sind jedoch nach Absprache ebenfalls zugelassen.

7.          PARC FERME
Nach der Abnahme gelten die Bestimmungen des parc ferme‘. Bis zum Abschluss des Rennens (= letzte technische Prüfung) sind jegliche manuellen und mechanischen Einflussnahmen auf das Fahrzeug unzulässig.
Das erstplazierte Fahrzeug wird von der Rennleitung auch nach dem Rennen noch einmal genau untersucht. Regelverstöße führen zur Disqualifikation.

8.          BAHNSPANNUNG  und  FAHRZEIT
 Es wird auf jeder Spur 5 Minuten bei einer Spannung von 20 V
gefahren.

9.          ALLGEMEINES
Jegliche Hilfsmittel (Reifenreiniger, Magneten, usw.) sind verboten.
Bei Unklarheiten in der Regelauslegung und bei Ausnahmeregelungen entscheidet die Rennleitung.
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt als verboten. Bei Unklarheiten bitte vorher fragen.
Regelverstöße und Unsportlichkeiten während des Rennens können je nach Schwere mit Verwarnungen, Punktabzügen und Disqualifikation für ein oder mehrere Rennen, im schwersten Fall für die gesamte Rennserie, geahndet werden. Als Unsportlichkeit, die im Regelfall mit der Disqualifikation für ein Rennen bestraft wird, gilt z.B. die mangelnde Bereitschaft eines Teilnehmers, als Einsetzer bei einem anderen Lauf des Rennens zu fungieren.

10.      PUNKTEVERGABE
Gepunktet wird wie folgt: 20, 17, 15, 14, 13, 12, 11...
Gefahren werden 8 Läufe mit zwei Streichresultaten.

11.      ZUSATZGEWICHTE
Um die Rennsaison spannender zu gestalten erhalten die 4 Erstplazierten eines jeden Rennens Zusatzgewicht. Dieses Gewicht muss beim nächsten Rennen zusätzlich zum Startgewicht des vorher gehenden Rennens im Fahrzeug montiert werden.
Der 1.Platz erhält 10g, der 2.Platz 7,5g, der 3.Platz 5g, der 4.Platz 2,5g Zusatzgewicht. Ab dem 5. Platz erhält kein Fahrzeug mehr Zusatzgewicht.
Bei Belegung des 6.Platzes können 2,5g, des 7.Platzes 5g, des 8Platzes 7,5g, ab des 8.Platzes 10g wieder entfernt werden.

12.      PUNKTEVERGABE
Gepunktet wird wie folgt: 20, 17, 15, 14, 13, 12, 11...  
Gefahren werden 8 Läufe mit zwei Streichresultaten.

13.      STARTGELD
Das Startgeld beträgt 4,-- Euro. Hiervon werden am Ende der Saison 50% als Preise an die Teilnehmer ausgeschüttet.

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